Formalismusvorwurf

von Andrea

Hegel vertritt die Ansicht, dass sich aus einem abstrakten Moralprinzip wie dem kategorischen Imperativ (kI) nichts Bestimmtes ableiten lasse. Er ging soweit zu behaupten, dass sich mit Hilfe des kI alles Beliebige als moralische Pflicht darstellen lasse. Dies könne bis zum Terror eines Robespierre führen.

Die rein subjektive Bestimmung des Guten – so Hegel- könne dazu führen, dass es aus der reinen praktischen Vernunft keinen Weg zu einem materialen Maßstab gibt, der das Sittengesetz inhaltlich füllen kann. Man könne etwa eine Maxime haben, dass man das Eigentum achten will, wie man auch eine Maxime aufstellen kann, dass man sich stets gegen jede Form von Eigentum wenden will. Beide Maximen sind für Hegel mit dem KI, der Vorstellung eines allgemeinen Gesetzes, vereinbar.

Insofern sei der kI „tautologisch“. Z.B. Ich zahle einen Darlehensbetrag zurück. Denn ich möchte, dass dies gemäß kI allgemeines Gesetz ist. Damit gehe ich bereits von einer Gesellschaft aus, in der es Privateigentum als Institution geben soll und in welcher man Verträge diesbezüglich, also z.B. Darlehensverträge schließen können soll. Dies war sowohl in der Gesellschaft, in der Kant lebte, als auch in der, in der wir leben der Fall. Ich begründe also mit meiner Entscheidung für die Rückzahlung kein Gesetz sondern bestätige lediglich das, was ist tautologisch.

Hegel fand im Übrigen die kantsche Frage „was soll ich tun“ leicht zu beantworten und wäre damit schneller zum gleichen Ergebnis bei der Darlehensrückzahlung gekommen:

„Was der Mensch tun müsse, welches die Pflichten sind, die er zu erfüllen hat, um tugendhaft zu sein, ist in einem sittlichen Gemeinwesen leicht zu sagen, – es ist nichts anderes von ihm zu tun, als was ihm in seinen Verhältnissen vorgezeichnet, ausgesprochen und bekannt ist. Die Rechtschaffenheit ist das Allgemeine, was an ihn teils rechtlich, teils sittlich gefordert werden kann.“ ( § 150 der Grundlagen des Rechts, z.B.www.zeno.org.philosophie)

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